FAQs - Fragen, die uns häufiger gestellt werden:

 

Gefährdet ein Teilstandort in Kesternich den Schulstandort in Steckenborn?


Nein. Das ist garnicht möglich. Die gesetzliche Regelung gibt vor, dass bei zu wenigen Kindern immer erst eine Eingangsklasse am Hauptstandort gebildet wird. Ein Teilstandort „klaut“ also dem Hauptstandort keine Kinder, sondern bietet zusätzliche Sicherheit. Als eine Art „Plan B“ wird im Notfall der Teilstandort aufgegeben und alle Kinder am Hauptstandort beschult. In den kommenden sechs Jahren gibt es in Kesternich, Einruhr und Strauch, Steckenborn, Rurberg, Woffelsbach ausreichend Kinder für eine Klasse in Steckenborn und in Kesternich.


Steht der angestrebte Teilstandort in Kesternich im Widerspruch zum Ratsbeschluss von 2015?


Nein. Eine Anfechtung des Ratsbeschlusses wäre zum jetzigen Zeitpunkt nur schwer möglich.

In dem ab 2017 leer stehenden Gebäude der Kesternicher Schule soll ein Teilstandort der GGS Steckenborn errichtet werden, so dass die Kinder aus Kesternich und Einruhr weiter wohnortnah beschult werden könnten.

 

Müssen immer 5 Kinder aus Steckenborn nach Kesternich?

 

Einige Eltern haben uns bereits schriftlich bestätigt, dass sie gerne ihre Kinder in Kesternich beschulen lassen möchten, obwohl sie nicht aus Kesternich oder Einruhr kommen. Um die Mindest-Klassengröße in Kesternich zu erreichen, muss nur in 2017 und 2018 je ein Kind gefunden werden, dass zusätzlich gerne nach Kesternich kommt.


Kann es sein, dass Kinder, die in Steckenborn wohnen nicht auf die Steckenborner Grundschule gehen können?


Die Verteilung der Schüler regelt die Schulleitung anhand von ihr definierten Regeln. Dabei werden sowohl der Wohnort, als auch der Elternwille berücksichtigt. Aus Steckenborn selber kommen so wenige Kinder, dass diese wohl alle an der Steckenborner Grundschule beschult werden können.


Müssen die Klassengrößen gleich sein?


Nein. Für einen Teilstandort liegt die Mindest-Klassengröße bei 15 Schülern. Bei einem einzügigem Haupt-Standort liegt sie bei durchschnittlich 23 Schülern. Genau dafür wurde das 8. Schulrechtsänderungsgesetz erlassen: Damit auch Standorte mit kleineren Klassen erhalten werden können.


Welche Zahlen haben wir bei der Gemeinde angefragt?

  • Die derzeit aktuellen Einwohnerzahlen für die Geburtsjahrgänge 2010 bis 2016, aufgeschlüsselt nach Ortsteilen und Geburtsjahrgängen,
  • sowie die derzeit aktuellen Schülerzahlen aller vier Schulstandorte, aufgeschlüsselt nach Klassen.

wurden am 01.02.2016 unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgeset (IFG NRW)  angefragt.

 

Was können diese Zahlen aussagen?

  • Für eine wohnortnahe Beschulung muss man wissen, wo die Kinder wohnen.
  • Wie viele Kinder müssen von wo nach wo transportiert werden?
  • Wie viele Kinder werden schon jetzt „umverteilt“?