Wortlaut des Antrags

Mit diesem Einwohnerantrag gem. § 25 GO NRW fordern die Unterzeichnenden die Gemeinde Simmerath auf, zum Schuljahr 2017/2018 einen Teilstandort der Grundschule Steckenborn im Gebäude der bisherigen Grundschule Kesternich einzurichten.
Begründung:

  • Sowohl die Bezirksregierung Köln als auch das Schulministerium NRW haben bestätigt, dass es in der alleinigen Entscheidungsfreiheit der Gemeinde Simmerath liegt, ob diese sich für die von uns angestrebte Teilstandortlösung entscheidet oder nicht. Die Genehmigungsfähigkeit der beantragten Teilstandortlösung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben steht außer Frage.
  • Aktuell werden in Kesternich 84 (*) Kinder beschult; dies sind über 10% mehr als im Vorjahr.
  • Die Geburtenzahlen, insbesondere in Kesternich, steigen (2015: mehr als 16 Kinder). Hinzu kommt der Anstieg der Zuzüge (u.a. Neubaugebiete).
  • Der Schulstandort Steckenborn wird gestärkt.

 

*  Zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden in Kesternich 82 Kinder beschult. Die Zahl 84 beruht auf einer Fehlinformation. (Zwei Kinder werden erst ab April 2016 beschult.) Da wir an dieser Stelle den Wortlaut des Einwohnerantrags zitieren, haben wir den Text nicht geändert.

 

Motivation für unseren Antrag

Machbarkeit der Erhaltung als Teilstandort wurde vom Schulministerium und der Regierungspräsidentin bestätigt.  Der Teilstandort Kesternich ist genehmigungsfähig.

Die Problematik des demographischen Wandels gefährdet viele Schulen in Deutschland. Die Politik hat reagiert und mit der Einführung der Teilstandortlösung einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, der exakt die Rettung und Erhaltung  von Schulstandorten wie Kesternich möglich machen soll. Dafür wurde eigens das Schulrechtsgesetz geändert.

 

Auch die CDU vertritt von Herzen die in ihrem Flyer "Vorfahrt für kleine Grundschulen" Teilstandortbildung und den Erhalt kleiner Schulstandorte.

Dass die Gemeinde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machte, hat uns sehr erschüttert.

 

Auf Rückfrage beim Schulamt und der Regierungspräsidentin hin wurde uns dann nochmals versichert, dass die Gemeinde tatsächlich die rechtliche Wahlfreiheit hatte zwischen der Teilstandortlösung (welche wir beantragen wollen), und der endgültigen Abschaffung des Schulstandortes Kesternich. Es gab keine rechtlichen Sachzwänge für die Schulschließung. Die Entscheidung liegt allein im Ermessen der Gemeinde.

Es werden aktuell mehr Kinder in Kesternich beschult, als prognostiziert war

Zurzeit werden an der Grundschule Kesternich 82 Kinder beschult (bei Beschluss der Schließung waren es 75 Schüler). Darunter sind auch integrativ beschulte Kinder (GU-Schule) und Flüchtlingskinder. Es ist zu erwarten, dass weitere Flüchtlingskinder der Gemeinde Simmerath zugewiesen werden, die dann auch schulpflichtig wären.

92 Schüler benötigt eine Schule, um eigenständig fortzubestehen, 46 Schüler sind an einem Teilstandort nötig.
Der Gemeinderat ging im April 2015 bei der Entscheidung über die Schließung der Schule von 19 Erstklässlern für das  Schuljahr 2015/2016 aus. Das 1. Schuljahr besteht zur Zeit de facto aus 22 Kindern.

 

Die Geburtenzahlen steigen

Wir haben bei der Gemeinde Simmerath einen Antrag auf die Bekanntgabe der Einwohnerzahlen der Jahrgänge 2010 bis 2015 gestellt. Da die Antwort auf unseren Antrag noch aussteht, gehen wir derzeit von den Zahlen aus, die in der lokalen Presse zu finden waren:

 

Das Krankenhaus Simmerath verzeichnete erfreulicherweise 2015 höhere Geburtenzahlen als in den Jahren zuvor.

Einer Zählung der in der Presse bekannt gegebenen Geburten ergab, dass alleine in Kesternich im Jahr 2015 (mindestens) 16 Kinder geboren wurden. Da nicht alle Geburten in der Lokalpresse veröffentlicht werden, gehen wir von einer de facto noch höheren Zahl aus.

Dies widerlegt, dass die schwachen Geburtenjahrgänge 2010, 2011 und 2012 ein anhaltender Trend sind. 
Es ist auch eine Kosequenz der inzwischen hohen Akzeptanz des Neubaugebiets im Dreieck; und da die Gemeinde laut Flächennutzungsplan vorsieht, weitere Neubaugebiete in Kesternich auszuweisen, können wir getrost mit weiterem anhaltenden Kindersegen im Ort rechnen.

 

Die Gemeinde hat folgerichtig auch unlängst in gerade 3km Entfernung zu unserer Grundschule einen neuen weiteren Kindergarten gebaut, so dass scheinbar auch seitens der Gemeinde ein entsprechender Bedarf durch Kinderzuwachs erwartet wird.

 

Es besteht eine Bereitschaft von umliegenden Ortschaften, ihre Kinder in Kesternich anzumelden.

Bereits jetzt werden Kinder aus Ortschaften, die eigentlich anderen Schulen zugewiesen sind, von ihren Eltern nach Kesternich gefahren. Noch in diesem laufenden Schuljahr wechselten Kinder an die Kesternicher Grundschule.

In Gesprächen mit einigen Eltern wurde deutlich, dass wesentlich mehr Eltern ihre Kinder gerne in Kesternich einschulen oder noch nach Kesternich wechseln lassen würden, wenn ein Schulbus fahren würde. Die theoretisch freie Schulwahl wird faktisch durch die Bereitstellung der Schulbusse gesteuert. Eine flexiblere Gestaltung des Schülertransfers  würde eine echte  Wahlmöglichkeit schaffen und allen Eltern zu gute kommen. So könnte auch eine kleinere Klassengröße in Steckenborn gewährleistet werden.

 

Die Standorte Steckenborn und Kesternich haben beide gute aber sehr unterschiedliche Betreuungssysteme. Gerade Eltern, die nur gelegentlich oder sehr flexibel eine Betreuung benötigen, profitieren vom System in Kesternich.

 

Schließlich würde sowohl den Schülern in Steckenborn als auch den Schülern in Kesternich eine Aufteilung auf zwei Standorte zugute kommen, weil beide in einem kleinen, überschaubaren Umfeld bleiben. Die Befürchtung, in Steckenborn würde dadurch die Klassengröße wachsen, ist absurd, da für Steckenborn als Hauptstandort die gleiche durchschnittliche Schülerzahl von 23 Schülern als Richtlinie gilt, wie für Steckenborn als alleinigen Standort.

 

Es wurde versäumt eine Schulentwicklungswerkstatt einzuberufen

Das Land NRW hat mit dem Schulrechtsänderungsgesetz die rechtliche Möglichkeit geschaffen, kleine Grundschulstandorte zu erhalten, und die StädteRegion Aachen bietet über ihr Bildungsbüro und die Schulentwicklungsbegleiter den Schulen ein breites Unterstützungsangebot bei der Begleitung kommunaler Schulentwicklungsprozesse an (Schulentwicklungswerkstatt genannt). Wir haben mit dem Bildungsbüro telefoniert, und von dort aus hätte man die Gemeinde Simmerath mit Freuden bei der Schulentwicklungsplanung beraten - wenn, und das war der Haken an der Sache - wenn die Gemeinde diese Hilfe angefragt hätte. Leider wäre eine offizielle Anfrage seitens des GSA notwendig gewesen, und leider hat sich dieser gegen die Anfrage entschieden - aus Gründen, die bis heute im Unklaren liegen. Sowohl wir, als auch die SPD-Fraktion  hatten dringend gebeten eine solche Hilfestellung in Anspruch zu nehmen, ehe eine so weitreichende Entscheidung wie die gänzliche Schließung einer Schule getroffen wird.